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Zoutelande

Hunde am Strand

Als Hundebesitzer kennen Sie das; man darf nicht immer oder überall mit dem Vierbeiner an den Strand. Falls Sie mit ihrem Hund die niederländische Küste besuchen möchten, seien Sie bitte achtsam. An manchen Stränden gilt während der Sommermonate zu bestimmten Zeiten ein Hundeverbot oder Hunde dürfen nur an der Leine gehalten werden. Entsprechende Informationen finden Sie hier:

Die Lokale Strandregeln in Zoutelande ist:

Am Strand von Zoutelande sind während er Periode vom 15. Mai bis 15. September nur angeleinte Hunde zugestanden, von 09.00 bis 19.00 Uhr. Zwischen 19.00 bis 09.00 Uhr sind (frei herumlaufende) Hunde zugestanden.
15. September bis 15. Mai sind (frei herumlaufende) Hunde ganztägig zugestanden.
Achten Sie gut auf die Informationsschilder, die bei jedem Strand(Eingang) stehen.

Einfuhrbestimmungen für Haustiere

Hunde, Katzen und Frettchen

Wenn Sie in die Niederlande reisen, sind seit Oktober 2004 folgende Dokumente für Hunde, Katzen und Frettchen erforderlich:

Hunde, Katzen und Frettchen benötigen einen EU-Pass, wenn sie im Ausland auf Reisen gehen. Dieser Pass enthält eine Beschreibung des Tieres, den Namen und die Adresse des Eigentümers und den Nachweis der Impfung gegen Tollwut (Rabies). Das neue Dokument ersetzt alle in Europa benutzten Pässe und artgleiche Dokumente über die Ausfuhr von Tieren ins Ausland.

Hunde, Katzen und Frettchen müssen gegen Tollwut (Rabies) geimpft werden.

Dies können Sie bei jedem Tierarzt machen lassen, der auch dazu berechtigt ist, einen Vermerk über die Impfung in den EU-Pass einzutragen. Die Eigentümer sind verpflichtet, eine Identifikation bei ihren Tieren anbringen zu lassen. Dies kann der Tierarzt ebenfalls tun. In den Niederlanden wird vor allem der "elektronische Transponder" (Chip) benutzt, der unter der Haut angebracht wird. Neben dem Chip ist auch eine Tätowierung als Identifikation erlaubt.

Aggressive Hunde

Die Regelung für aggressive Tiere (RAD) aus dem Jahr 1993 ist am 1. Januar 2009 eingezogen worden und damit nicht mehr rechtsgültig.

Kaninchen, Mäuse, Hamster und Meerschweinchen

Sie benötigen ein vom Tierarzt ausgestelltes Ursprungs- und Gesundheitszertifikat.

Wellensittiche, Papageien und sonstige Vogelarten

Wellensittiche und Papageien dürfen in die Niederlande mitgenommen werden, wenn eine vom Tierarzt ausgestellte Bescheinigung vorliegt, die besagt, dass die Tiere gesund und frei von klassischen Vogelkrankheiten (wie Pseudo-Vogelpest, Vogelcholera, Psittacose und Pullorum) sind. Weiterhin ist es nicht erlaubt, mehr als 2 Tiere mitzunehmen. Diese Tiere dürfen nicht auf der Liste (Citesliste) der geschützten Vogelarten stehen.

Schildkröten und andere Terrarientiere

Sie benötigen ein vom Tierarzt ausgestelltes Ursprungs- und Gesundheitszertifikat. Diese Tiere dürfen ebenso wie Wellensittiche und Papageien nicht auf der Liste (Citesliste) der geschützten Tierarten stehen.

Pferde

Wenn SIe mit Ihrem Pferd in den Niederlanden Urlaub machen möchten, benötigen eine Gesundheitserklärung des Deutschen Veterinäramtes und einen Ausweis mit eingetragener Skizze. Der Chip ist dann erforderlich, wenn der Urlaub länger als 6 Monate dauert. Wenn der Urlaub länger als 10 Tage dauert, benötigen die Pferde wieder eine neue Gesundheitserklärung um damit nach Deutschland zurückzureisen. Es wird empfohlen die alte Erklärung aufzuheben, damit man nachweisen kann, dass das Pferd nur vorübergehend in den Niederlanden war und ein Chip nicht erforderlich ist.

Mehr Informationen von der Niederländischen Botschaft

Hunde am Strand Hunde am Strand

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